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с английского на немецкий

von seinem Recht Gebrauch machen

См. также в других словарях:

  • Recht — Anspruch; Anrecht; Autorisierung; Berechtigung; Billigung; Genehmigung; Lizenz; Erlaubnis; Bevollmächtigung; Plazet; Autorisation; …   Universal-Lexikon

  • recht — ganz (umgangssprachlich); vergleichsweise; halb; halbwegs (umgangssprachlich); passabel; ziemlich (umgangssprachlich); hinlänglich; einigermaßen; mäßig; …   Universal-Lexikon

  • Gebrauch — Benutzung; Inanspruchnahme; Nutzung; Indienstnahme; Verwendung; Anwendung; Ergreifung (von Maßnahmen); Einsatz * * * Ge|brauch [gə brau̮x], der; [e]s, Gebräuche [gə brɔy̮çə]: 1. <ohne Plural> das Gebrauchen: vo …   Universal-Lexikon

  • Recht (Subst.) — 1. Alles, was das Recht erlaubt, thut man mit Recht. – Graf, 285, 6. Mhd..: Allez daz das reht irloubt, daz tut man wol mit rehte. (Daniels, 334, 43.) 2. Alt Recht und frischer Braten ist wohl zu rathen. Böhm.: Stará práva, čerstvá potrava –… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Von — Von, ein Vorwort, welches in allen Fällen die dritte Endung, oder nach andern die sechste, erfordert, für deren eigenthümliches Merkmahl es in dem letztern Falle angegeben wird. Es bezeichnet allemahl den Ort oder die Sache, welchen eine Handlung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vereinigte Staaten von Nordamerika — (United States of America, Nordamerikanische Union), die große Bundesrepublik in Nordamerika, wird begrenzt von Kanada im N., dem Atlantischen Ozean im O., dem Golf von Mexiko und der Republik Mexiko im S. und dem Stillen Ozean im W., liegt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Machen — Máchen, verb. reg. act. und in einigen Fällen auch Neutr. da es denn das Hülfswort haben erfordert. Es bedeutete, I. Ursprünglich und eigentlich allem Ansehen nach, bewegen, da es denn mit dem einfachen wegen Eines Stammes zu seyn scheinet, indem …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Schweigen (Recht) — Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet weder „Ja“ noch „Nein“, weder Zustimmung noch Ablehnung zu einem Rechtsgeschäft, sondern gar nichts. Es ist grundsätzlich keine Willenserklärung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten des Schweigens 2.1… …   Deutsch Wikipedia

  • Gebrauch — Gebrauch, 1) so v.w. Sitte, Herkommen; 2) (Usus), die persönliche Servitut, daß der Berechtigte jeden Gebrauch von einer fremden Sache machen darf, welcher sich ihrer Natur u. Bestimmung nach davon machen läßt, u. zwar ohne Rücksicht auf sein u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Mangel (Recht) — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel …   Deutsch Wikipedia

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